Eine Halde aus den 460 in Beton gegossenen Buchstaben des § 175 StGB (in der Fassung von 1973) soll den Platz bedecken: ein Trümmerhaufen jener Zeichen, die mehr als ein Jahrhundert Norm für die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen waren. aus: Initiative Mahnmal Homosexuellenverfolgung e. V (Hrsg.): Der Frankfurter Engel - Mahnmal Homosexuellenverfolgung, Frankfurt am Main 1997